Berufs- und Standesregeln
 
In der Erkenntnis der hohen Verantwortung der Übersetzungsbüros als Mittler zwischen den Völkern und in dem Willen, einen nützlichen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten und der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Kultur, der Politik und der Öffentlichkeit als fremdsprachlicher Mittler und zentrales Organ zwischen Auftraggeber und Dolmetscher oder Übersetzer zu dienen, empfiehlt der Fachverband Druck, als gesetzliche Interessensvertretung der Übersetzungsbüros im Rahmen der Wirtschaftskammer Österreich, die Einhaltung folgender Standesregeln. Die Übersetzungsbüros verstehen als standesgemäßes Verhalten vor allem folgendes:

 

  1. Objektive, unparteiische und gewissenhafte Ausübung der Aufgaben und Funktionen.
  2. Übernahme von Aufträgen nur dann, wenn der Inhaber des Übersetzungsbüros oder seine Mitarbeiter in den betreffenden Sprachen und Sachgebieten über einwandfreie Kenntnisse verfügen, um die Arbeiten fachgerecht auszuführen.
  3. Kündigung eines Auftrages nicht zur Unzeit, es sei denn, dass zwingende Gründe vorliegen. Die diesbezügliche Ablehnung ist unverzüglich zu erklären.
  4. Übersetzungsbüros werden nicht tätig, wenn sie durch ein ihnen zugemutetes Verhalten ihre Berufspflichten verletzen oder in eine Konfliktsituation geraten würden.
  5. Wahrung der Verschwiegenheit über alles, was dem Übersetzungsbüro, seinen mit der Mitarbeit betrauten Dolmetschern, Übersetzern, Beratern, Revisoren, Angestellten und sonstigen Aushilfskräften in Ausübung ihrer Funktion anvertraut worden oder ihnen im Rahmen der Berufsausübung bekannt geworden ist, soweit nicht das Gesetz oder die Grundsätze der Rechtsprechung Ausnahmen zulassen. Dies auch über die Beendigung des Auftragsverhältnisses hinaus und auch gegenüber demjenigen, dem die betreffende Tatsache bereits von anderer Seite mitgeteilt worden ist.
  6. Das Übersetzungsbüro verpflichtet sämtliche Dolmetscher, Übersetzer, Berater, Revisoren, Angestellte und sonstige Aushilfskräfte zur Verschwiegenheit. Es gibt ihm anvertraute Dokumente oder Informationen nur soweit an mit der Übersetzung befasste Personen weiter, wie dies zur fachgerechten Ausführung des Auftrages erforderlich ist.
  7. Sorgfältige Überprüfung der Richtigkeit, der Vollständigkeit, der etwaigen Korrektur und der Ausführung aller Aufträge vor Lieferung an den Auftraggeber. Es werden nur qualifizierte Fachleute beauftragt.
  8. Bei der Auswahl der Mitarbeiter wird besondere Sorgfalt in Bezug auf ihre sprachliche, fachliche und persönliche Eignung geübt.
  9. Bei druckreifen Übersetzungen, insbesondere in die Fremdsprache sowie bei schwierigen Fachtexten verpflichtet das Übersetzungsbüro möglichst ein Team (z.B. ein Österreicher und ein Ausländer oder ein Fachübersetzer und ein Ingenieur, Mediziner oder dergleichen). In diesen Fällen ist mit dem Auftraggeber angesichts der höheren Leistung ein angemessenes, höheres Honorar zu vereinbaren.
  10. Übersetzungsbüros bewerten ihre beruflichen Leistungen aufgrund der Gesamtleistung, welche ein Übersetzungsbüro über die Leistung einzeln arbeitender Dolmetscher und Übersetzer hinaus erbringt, in angemessener, den jeweiligen Auftragsbedingungen entsprechender, die betriebliche Rentabilität sichernder Weise.
  11. Übersetzungsbüros übernehmen keine kostenlosen Probeübersetzungen oder sonstige kostenlose Leistungen, es sei denn in Zusammenhang mit Sozialfällen oder karitativen Aktionen.

Stand 2022